Zweirad
Zweirad
Fahrschule Alsdorf
Fahrerlaubnisklasse AM
Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 cm³ oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW.
Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.
Mindestalter: 15 Jahre
Theorie: Mindestens 12 Doppelstunden (á 90 Minuten) bei Ersterwerb des Führerscheins (6 bei Erweiterung). 2 Doppelstunden á 90 Minuten Zusatzstoff.
Fahrerlaubnisklasse A1
Krafträder, auch mit Beiwagen, Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW (15 PS); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
Mindestalter: 16 Jahre
Der Führerschein der Klasse A1 schließt die Klasse AM mit ein.
Theorie: Mindestens 12 Doppelstunden Grundstoff á 90 Minuten bei Ersterwerb (6 Doppelstunden á 90 Minuten bei Erweiterung); 4 Doppelstunden á 90 Minuten Zusatzstoff.
Fahrerlaubnisklasse A2
Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Mindestalter: 18 Jahre
Der Führerschein der Klasse A2 schließt die Klassen AM & A1 mit ein.
Theorie: Mindestens 12 Doppelstunden Grundstoff á 90 Minuten bei Ersterwerb (6 Doppelstunden á 90 Minuten bei Erweiterung); 4 Doppelstunden á 90 Minuten Zusatzstoff.
Beim Aufstieg von A1 nach A2 ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
Fahrerlaubnisklasse A
Die Fahrschulklasse A erlaubt, das Fahren von Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Mindestalter: 24 – bzw. 20 bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
Der Führerschein der Klasse „A“ schließt die Klassen AM, A1 & A2 mit ein.
Theorie: Mindestens 12 Doppelstunden Grundstoff á 90 Minuten bei Ersterwerb (6 Doppelstunden á 90 Minuten bei Erweiterung); 4 Doppelstunden á 90 Minuten Zusatzstoff.
Beim Aufstieg A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
Fahrerlaubnisklasse B196
Erfahrene Autofahrer haben mit der Führerscheinerweiterung B196 eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, auch Motorräder der Klasse A1, also Leichtkrafträder bis 125 cm³, zu fahren.
Vorraussetzung für die Erweiterung:
» Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
» Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
» Mindestalter 25 Jahre
Da es sich um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt.
In 3 Schritten zum Führerschein!
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